Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ai.Worx GmbH
1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Anbieter
Ai.Worx GmbH, Borsigstraße 9, 93092 Barbing, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Glas („Ai.Worx“).
1.2 Geltungsbereich (B2B)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Einbeziehung, Ausschluss fremder AGB
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Workshops, Individualentwicklungen (Projektleistungen), SaaS-Leistungen sowie Betrieb/Managed Services von Ai.Worx. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ai.Worx stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Rangfolge der Vertragsdokumente
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge (von höher nach niedriger):
- Angebot / Leistungsbeschreibung / Projektvertrag (inkl. Anlagen),
- Service Level Agreement (SLA), sofern vereinbart,
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), sofern erforderlich,
- diese AGB.
1.5 Textform, Kommunikation
Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich Schriftform verlangt wird, genügt Textform (z. B. E‑Mail). Projekt- und Supportkommunikation kann – sofern vereinbart – auch über Slack erfolgen.
1.6 Begriffe
- „Projektleistungen“: Individualentwicklungen mit geschuldetem Ergebnis (Werk).
- „Managed Services“: Betriebs-/Betreuungsleistungen als Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist.
- „SaaS“: softwarebasierte Leistungen, die Ai.Worx über das Internet bereitstellt.
- „Werktage“: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Ai.Worx.
2. Vertragsschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Unterzeichnung des Angebots (Scan genügt) und/oder (b) ausdrückliche Freigabe in Textform (z. B. „freigegeben“, „ok“, „go“) per E‑Mail. Maßgeblich sind die im Angebot/Leistungsdokument festgelegten Inhalte.
2.2 Leistungsbeginn
Ai.Worx ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst zu beginnen, wenn (i) vereinbarte Mitwirkungen des Kunden vorliegen (z. B. Daten, Zugänge, Ansprechpartner) und (ii) ggf. vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
3. Leistungen
3.1 Leistungsarten
Ai.Worx erbringt – je nach Angebot – insbesondere:
- Beratung und Workshops (Dienstleistungen),
- Projektleistungen (Individualentwicklung als Werk),
- SaaS-Leistungen (Nutzungsüberlassung auf Zeit),
- Betrieb/Managed Services (Dienstleistungen).
3.2 Technische Voraussetzungen
Der Kunde stellt eine geeignete IT‑Infrastruktur und die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge/Umgebungen bereit, soweit nicht im Angebot anders geregelt.
3.3 Einsatz von Subunternehmern
Ai.Worx ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen, sofern dies die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Allgemeine Mitwirkungen
Der Kunde stellt Ai.Worx rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Entscheidungen/Freigaben sowie Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zur Verfügung.
4.2 Qualität und Rechtmäßigkeit
Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten/Inhalte (insb. Datenschutz, Rechte Dritter).
4.3 Folgen unterlassener Mitwirkung
Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Zusatzaufwand, erneute Abstimmungen) kann Ai.Worx nach den vereinbarten Vergütungssätzen zusätzlich abrechnen.
5. Projektleistungen (Werk): Abnahme, Änderungen
5.1 Abnahme
Nach Fertigstellung zeigt Ai.Worx die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde prüft innerhalb von 10 Werktagen und erklärt Abnahme oder rügt wesentliche Mängel in Textform.
5.2 Wesentliche Mängel
Wesentliche Mängel sind solche, die die vertragsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden innerhalb angemessener Frist behoben.
5.3 Abnahmefiktion
Rügt der Kunde innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel oder nutzt er das Werk produktiv, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.4 Teilabnahmen
Ai.Worx kann für abgrenzbare Teilleistungen/Meilensteine Teilabnahmen verlangen.
5.5 Change Requests (Leistungsänderungen)
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Beschreibung in Textform. Ai.Worx erstellt eine Einschätzung zu Aufwand, Kosten und Auswirkungen auf Termine. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.
6. SaaS & Managed Services: Support und Verfügbarkeit
6.1 Supportkanäle
Support erfolgt über E‑Mail und/oder Slack nach Vereinbarung.
6.2 Reaktionszeiten
Ai.Worx reagiert auf Supportanfragen:
- werktags innerhalb von 24 Stunden,
- an Wochenenden innerhalb von 48 Stunden.
„Reaktion“ bedeutet eine erste qualifizierte Rückmeldung (z. B. Einordnung, Rückfrage, Workaround oder Start der Bearbeitung).
6.3 Verfügbarkeit (95% pro Kalenderjahr)
Für SaaS‑Leistungen gewährleistet Ai.Worx eine Verfügbarkeit von 95% pro Kalenderjahr.
Nicht als Ausfallzeiten zählen insbesondere:
- angekündigte Wartungsfenster,
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Ai.Worx (z. B. kundenseitige Systeme, Internetverbindung),
- Ausfälle/Limitierungen von Drittanbietern, sofern Ai.Worx diese nicht zu vertreten hat,
- Ereignisse höherer Gewalt.
7. Preise, Drittanbieter-Accounts, Zahlungsbedingungen
7.1 Preise
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Pauschale, Tagessatz/Stundensatz, Abonnement).
7.2 Drittanbieter-Accounts und Verbrauchskosten
Soweit für die Leistungserbringung Plattformen/Tools erforderlich sind (z. B. AWS, Make.com, Voiceflow, n8n sowie externe LLM‑Anbieter wie OpenAI/Claude), kann Ai.Worx die erforderlichen Accounts bereitstellen. Entstehende Nutzungs‑/Verbrauchskosten werden dem Kunden nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
7.3 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
7.4 Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Zahlungsverzug, Sperrung, Kündigung
8.1 Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für Unternehmergeschäfte.
8.2 Sperrung (SaaS)
Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Ai.Worx nach Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, den Zugang zu SaaS‑Leistungen vorübergehend zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
8.3 Ordentliche Kündigung
Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Kündigungen können in Textform erfolgen.
8.4 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- fortgesetztem Zahlungsverzug trotz Mahnung,
- schwerwiegenden Verstößen gegen Nutzungs-/IP‑Regeln,
- erheblichen Mitwirkungsverletzungen.
9. Datenschutz, AVV, Vertraulichkeit
9.1 Datenschutz / AVV
Ai.Worx beachtet die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO. Soweit Ai.Worx personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); dieser ist Bestandteil des Vertrags.
9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10. KI/LLM-Einsatz, kein Training mit Kundendaten
10.1 Einsatz von KI-Tools
Ai.Worx kann zur Leistungserbringung KI‑Modelle und Automatisierungsplattformen einsetzen, sofern dies zur Vertragserfüllung zweckmäßig ist.
10.2 Verantwortung für Verwendung von Ergebnissen
KI‑gestützte Ergebnisse können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für die fachliche Prüfung, Freigabe und rechtmäßige Verwendung von Ergebnissen verantwortlich.
10.3 Kein Training
Ai.Worx verwendet Kundeninhalte, Kundendaten oder Prompt-/Inputdaten nicht zum Training eigener Modelle. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
11. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Background IP
11.1 Rechte verbleiben bei Ai.Worx
Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an von Ai.Worx erstellten Leistungen, Software, Konzepten, Dokumentationen und Arbeitsergebnissen verbleiben bei Ai.Worx, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.2 Nutzungsrecht für den Kunden
Ai.Worx räumt dem Kunden ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung im vereinbarten Umfang und für die Vertragslaufzeit ein.
11.3 Background IP
Vorleistungen, Methoden, Bibliotheken, Frameworks, Templates, generische Komponenten und Know-how von Ai.Worx („Background IP“) bleiben ausschließliches Eigentum von Ai.Worx – auch wenn sie im Rahmen eines Projekts eingesetzt oder weiterentwickelt werden.
11.4 Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen. Reverse Engineering, Dekompilierung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt.
12. Mängel / Fehlerbehebung
12.1 Mängelanzeige
Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben (Fehlerbild, Reproduktionsschritte, Logs/Screenshots, Dringlichkeit).
12.2 Nacherfüllung (Projektleistungen)
Bei wesentlichen Mängeln leistet Ai.Worx zunächst Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Weitere Rechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit anwendbar.
13. Haftung
13.1 Unbeschränkte Haftung
Ai.Worx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
13.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ai.Worx nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Ai.Worx der Höhe nach begrenzt auf:
- bei Projektleistungen: das vereinbarte Projektvolumen,
- bei SaaS/Managed Services: die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Entgelte („12‑Monats‑Fees“).
Dies gilt nicht für Fälle der unbeschränkten Haftung nach Ziff. 13.1.
14. Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende
14.1 Datenexport
Der Kunde kann bis zum Vertragsende einen Export seiner Daten in einem üblichen Format verlangen, sofern technisch möglich und angemessen.
14.2 Löschung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht Ai.Worx Kundendaten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist – soweit zulässig – Regensburg.
15.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


